Das Büro
BB Limen
BB Limen ist ein Büro für rechtliche Betreuung in Binzen. Hier arbeiten Aranda Möller und Mika Möller.
Beide sind freiberuflich tätig. Jede Betreuung wird in eigener Verantwortung geführt. Geteilt werden das Büro, die Erreichbarkeit und die Art zu arbeiten.
Unser Gebiet sind die Landkreise Lörrach und Waldshut mit ihren 67 Städten und Gemeinden — Oberrhein, Hochrhein und Südschwarzwald.
Büro in Gründung. Die Registrierung nach § 23 BtOG wird jeder Person einzeln erteilt. Für beide läuft das Verfahren bei der Betreuungsbehörde des Landratsamts Lörrach und ist noch nicht abgeschlossen. Bis dahin werden keine Betreuungen geführt. Näheres im Impressum.
Woran wir uns halten
Seit dem 1. Januar 2023 steht ein Satz im Gesetz, der alles Weitere ordnet. Die Fachliteratur nennt § 1821 BGB seither die Magna Charta des Betreuungsrechts. Er verschiebt den Maßstab. Es entscheidet nicht mehr das Wohl, wie andere es sehen. Es entscheidet der Wille des Betreuten.
„Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, dass dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten sein Leben nach seinen Wünschen gestalten kann. Hierzu hat der Betreuer die Wünsche des Betreuten festzustellen.“
§ 1821 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB
Zwei Sätze, die viel verlangen. Der erste macht die Wünsche zum Maßstab. Der zweite macht das Feststellen zur Pflicht — man muss sie also erst einmal herausfinden, und das bedeutet Zuhören.
Daneben steht ein zweiter Satz, der leicht übersehen wird:
„Er unterstützt den Betreuten dabei, seine Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen, und macht von seiner Vertretungsmacht […] nur Gebrauch, soweit dies erforderlich ist.“
§ 1821 Abs. 1 Satz 2 BGB
Das Gesetz zieht damit eine Reihenfolge ein: erst unterstützen, dann an Stelle des Betreuten handeln. Und § 1821 Abs. 6 BGB geht noch weiter — der Betreuer soll dazu beitragen, dass der Betreute seine Angelegenheiten wieder selbst besorgen kann. Eine Betreuung, die sich überflüssig macht, hat ihr Ziel erreicht.
Verstehen, was jemand will
Das Gesetz verlangt, die Wünsche des Betreuten festzustellen. Das klingt einfach. Bei vielen Menschen, die eine Betreuung brauchen, ist es das nicht.
Menschen mit Demenz verlieren Wörter, bevor sie den Willen verlieren. Menschen mit einer psychischen Erkrankung können an manchen Tagen sprechen und an anderen nicht. Menschen mit einer geistigen Behinderung haben oft ein besseres Sprachverständnis, als ihre eigene Sprache vermuten lässt. Und wer einen Schlaganfall hatte, denkt klar und findet die Wörter trotzdem nicht. Dafür prüfen wir, welche Formen der Kommunikation möglich sind.
Womit wir arbeiten
Die Fachwelt nennt das Unterstützte Kommunikation. Der Grundgedanke: Sprache ist nur ein Kanal von vielen. Was sich bewährt hat:
- Körpereigene Mittel — Mimik, Blickrichtung, Gesten, Handzeichen. Ein Wegdrehen ist eine Antwort. Ein Aufleuchten auch.
- Auswahl- und Entscheidungstafeln — statt einer offenen Frage zwei oder drei Bilder nebeneinander. Zeigen ist leichter als sagen.
- Bildkarten und Symbole für wiederkehrende Themen: Arzt, Geld, Wohnung, Besuch.
- Gebärden zur Unterstützung — nicht die volle Gebärdensprache, sondern einzelne Zeichen parallel zum Sprechen.
- Sprachcomputer, in der Fachsprache Talker, wenn jemand schon damit arbeitet.
- Leichte Sprache für Schriftliches — deshalb gibt es sie auch auf dieser Website.
- Validation nach Naomi Feil bei Demenz: nicht die Sachlage korrigieren, sondern das Gefühl dahinter ernst nehmen.
Was dabei hilft, hat wenig mit Technik zu tun
Zeit ist das wichtigste Hilfsmittel. Wer eine Antwort in zehn Sekunden erwartet, bekommt keine. Dazu: kurze Sätze, eine Frage auf einmal, eine Frage, die sich mit Ja oder Nein beantworten lässt — und nachfragen, ob man richtig verstanden hat.
Der Ort zählt ebenfalls. Am Küchentisch sagt jemand Dinge, die er am Konferenztisch der Klinik nicht sagt. Deshalb kommen wir hin.
Und manchmal sind andere die besseren Dolmetscher: Angehörige, Pflegekräfte, die Betreuungskraft in der Einrichtung. Wer jemanden täglich erlebt, versteht Zeichen, die ein Besucher übersieht. Danach zu fragen ist keine Schwäche.
Was daraus folgt
Vier Dinge, die sich daraus für die tägliche Arbeit ergeben.
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I
Fragen kommt vor Entscheiden
Manchmal braucht es mehrere Besuche, bis ein Wunsch deutlich wird.
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II
Der eigene Eindruck zählt mehr als der Bericht
Wir besuchen die betreute Person regelmäßig. Deshalb halten wir unser Einzugsgebiet begrenzt.
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III
Ein Wunsch bleibt ein Wunsch, auch wenn er unvernünftig ist
Ein unvernünftiger Wunsch allein genügt nicht, um ihn abzulehnen. Grenzen bestehen insbesondere bei erheblicher Gefahr, wenn der Betreute diese krankheits- oder behinderungsbedingt nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann. Daneben gilt die gesetzliche Grenze der Zumutbarkeit (§ 1821 Abs. 3 BGB).
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IV
Ein Ziel ist der Rückweg
Einzelne Aufgabenbereiche können wegfallen. Wird die Betreuung nicht mehr gebraucht, hebt das Gericht sie auf.
Die Schwelle ist kein Ort zum Bleiben. Sie ist ein Übergang — und wer darauf steht, soll nicht geschoben werden, sondern gehen können.
Weiter
Was rechtliche Betreuung ist, steht unter Betreuung. Welche Aufgabenbereiche es gibt und was eine Betreuung kostet, steht unter Aufgaben. Wie sich eine Betreuung vermeiden lässt, unter Vorsorge. Angaben für Gerichte, Behörden, Kliniken und Ärzte stehen unter Für Fachkreise.
Kontakt
Wir haben kein Kontaktformular, und das ist Absicht. Ihre Angelegenheiten gehören nicht in ein Formular im Internet. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns:
- Telefon
- +49 176 42904270 — Büro
- Sprechzeiten
- Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 18 Uhr.
Sonntag und Montag nach Vereinbarung. - info@bb-limen.de
- Post
- BB Limen, A+M Möller, Am Dreispitz 6/6-1, 79589 Binzen